Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe: Teil 6
Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe: Teil 6
Stevia
Jetzt nach über 25 Jahren ist es endlich soweit, der von den Verbrauchern lange erwartete Startschuss ist gefallen! Stevia ist nun auch in der EU zugelassen – das bedeutet, dass ab sofort Stevia gesüßte Produkte auf den Markt gebracht werden können
Was ist Stevia überhaupt?
Stevia ist eine Pflanze deren Blätter sehr süß schmecken. Seit vielen hunderten von Jahren wird diese Pflanze von der indigenen Bevölkerung in Paraguay und Brasilien verwendet. Beispielsweise süßen die Indianer damit ihren Tee.
Das im Stevia Süßstoff enthaltene Steviosid wird aus der Pfanze Stevia Rebaudiana gewonnen und wird auch als natürlicher Süßstoff bezeichnet.
Stevia ist ein sehr teurer Süßstoff und wird daher in Nahrungsergänzungen bisher weniger eingesetzt, da dieser Süßstoff Stevia den Kilopreis bei einem Protein Pulver Produkt, recht stark anheben würde. Auch muss beachtet werden das man Stevia wegen dessen lakritzartigem und bitterem Nachgeschmack bei hoher Dosierung, nicht in allen Produkten einsetzen kann. Oft reicht dessen Süßkraft nicht aus, zum Bespiel bei Proteinpulvers ist das ernorm schwierig einen reinen, sauberen Geschmack foruliert zu bekommen.
Beim Geschmack von Stevia hört man oftmals geteilte Meinungen, nicht jedem Anwender sagt der Geschmack von Stevia zu, anderen Anwendern schmeckt er wiederum sehr gut.
Steviolglycoside wurden am 12. November mit Wirkung zum 2. Dezember 2011 in der EU unter der Bezeichnung E 960 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:295:0205:0211:DE:PDF
Steviolglycoside sind als E 960 in der EU seit dem 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Ein Jahr vor der Zulassung konnte aus Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Stevia weder eine Genotoxizität noch eine krebserregende Wirkung nachgewiesen werden. Auch negative Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen konnten nicht festgestellt werden, was die Voraussetzung der EU-Zulassung war. Vorausgegangen war ein gemeinsamer Antrag der Morita Kagaku Kōgyō K.K. (Japan), der Cargill Incorporated (USA) und der EUSTAS (European Stevia Association, Spanien).
Keine EU-Zulassung für Kekse oder Gebäck
Die EU-Kommission schreibt Höchstmengen bei der Dosierung für einen unschädlichen Verzehr vor. Stevia-Süßstoffe dürfen nicht mehr als 30 Prozent des Zuckers ersetzen. Für viele Produktbereiche wie Kekse oder Gebäck ist Stevia als Süßungsmittel von der EU-Kommission nicht zugelassen.
(Quelle: Wikipedia)
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Originally posted 2014-01-16 15:23:33.